Rechtsprechung
SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- rewis.io
Mehrarbeitsvergütung bei der Berechnung des Elterngeldes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 24/15
- LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 66/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R
Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 24/15
Eine Anwendung der aktuellen Urteile des BSG vom 26.03.2014, B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R, zur Berücksichtigung von sonstigen Bezügen (Einmalzahlungen) könne hierbei nicht erfolgen, da die neue Fassung des § 2c BEEG nach § 27 Abs. 1 Satz 3 BEEG bereits zum 01.01.2015 ohne entsprechende Übergangs- oder Stichtagsregelung in Kraft getreten und daher bei allen Entscheidungen nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen sei.Die Regelung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG knüpft an die lohnsteuerrechtliche Differenzierung zwischen der Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn (§ 39b Abs. 2 EStG) und von sonstigen Bezügen (§ 39b Abs. 3 EStG) an (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 14/13 R).
Käme es hinsichtlich bestimmter Entgeltkomponenten wegen deren Behandlung als laufender Arbeitslohn anstatt als sonstiger Bezug im Hinblick auf die Steuerprogression zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug, könnte dieser im Rahmen der Steuerveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung) im Übrigen wieder ausgeglichen und damit der "Fehler" korrigiert werden (BSG, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 14/13 R).
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 24/15
Eine Anwendung der aktuellen Urteile des BSG vom 26.03.2014, B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R, zur Berücksichtigung von sonstigen Bezügen (Einmalzahlungen) könne hierbei nicht erfolgen, da die neue Fassung des § 2c BEEG nach § 27 Abs. 1 Satz 3 BEEG bereits zum 01.01.2015 ohne entsprechende Übergangs- oder Stichtagsregelung in Kraft getreten und daher bei allen Entscheidungen nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen sei. - BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R
Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung - …
Auszug aus SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 24/15
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, stellten Arbeitsentgelte keine sonstigen Bezüge dar, wenn es sich um mindestens zwei zusammenhängende Zahlungen innerhalb des Bemessungszeitraums handle, die nicht anlassgebunden, sondern zeitraumbezogen seien und eine hinreichende Beziehung zur tatsächlichen Arbeit habe. - BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus SG Augsburg, 18.11.2015 - S 5 EG 24/15
Eine Anwendung der aktuellen Urteile des BSG vom 26.03.2014, B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R, zur Berücksichtigung von sonstigen Bezügen (Einmalzahlungen) könne hierbei nicht erfolgen, da die neue Fassung des § 2c BEEG nach § 27 Abs. 1 Satz 3 BEEG bereits zum 01.01.2015 ohne entsprechende Übergangs- oder Stichtagsregelung in Kraft getreten und daher bei allen Entscheidungen nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen sei.